Neuigkeiten

22. September 2011

Aktion Sand ungewaschen 0 / 8

September Aktion: Sand 0 8 ungewaschen, geladen. Gültig solange Vorrat.Normalpreis: 29.00 mAktionspreis: 20.00 m


18. April 2011

Aktion Humus aufbereitet

Per sofort bieten wir auf 10mm gesiebten, aufbereiteten Humus für CHF 38.00 pro m3 anstelle von CHF 48.00 an. Die ...






Öffnungs- und Ladezeiten

Winterzeit
  7h30 – 11h45
13h00 – 16h45
  Sommerzeit
  7h00 – 11h45
13h00 – 17h00

Nach telefonischer Absprache verladen wir auch gerne ausserhalb der offiziellen Ladezeiten.

Anwendungsbeispiele unserer Sekundärbaustoffe

Betongranulat

Unser Betongranulat wird aus reinem Betonabbruch hergestellt. Es eignet sich insbesondere als Kiesersatz in Fundationsschichten oder als Planiermaterial.


Asphaltgranulat

Das Asphaltgranulat wird ausschliesslich aus Ausbruchmaterial oder Fräsgut hergestellt. Das Material eignet sich hervorragend für die Erstellung von Recyclingbelägen oder auch als Kiesersatz und Planiematerial.

  Einsatz in loser Form Einsatz in gebundener Form
Sekundär-baustoff Ohne Deckschicht Mit Deckschicht Hydraulisch gebunden Bituminös gebunden
Asphaltgranulat
nein
ja
nein
ja
Betongranulat
nein
ja
ja
nein
Recycling-Kiessand P
ja
ja
ja
ja
Recycling-Kiessand A
nein
ja
nein
ja
Recycling-Kiessand B
ja
ja
ja
nein


Definitionen über mineralische Bauabfälle

Mineralische Bauabfälle Sekundärbaustoffe
Ausbauasphalt – Oberbegriff für den durch schichtenweises Kaltfräsen eines Asphaltbelages gewonnenen kleinstückigen Fräsasphalt und den beim Aufbrechen bituminöser Schichten in Schollen anfallenden Aufbruchasphalt Asphaltgranulat
Strassenaufbruch – Durch Ausheben, Aufbrechen oder Fräsen von nicht gebundenen Fundationsschichten und von hydraulisch stabilisierten Fundations- und Tragschichten gewonnenes Material. Recycling-Kiessand P (Primär)
Recycling-Kiessand A (Aspalt)
Recycling-Kiessand B (Beton)
Betonabbruch – Durch Abbrechen oder Fräsen von bewehrten oder unbewehrten Betonkonstruktionen und Belägen gewonnenes Material. Betongranulat
Quelle: BUWAL-Richtlinie Juli 1997