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Willkommen

Die Wüthrich Kies AG betreibt in der „Sandgrube“ in Arch einen grosszügigen Aufbereitungsplatz für Sekundärbaustoffe. Nur wenige 100 Meter von der Autobahneinfahrt Grenchen der A5 entfernt, ist die Sandgrube in Arch ideal gelegen. Das Kleinunternehmen profiliert sich durch Flexibilität, Kundenfreundlichkeit und preiswerte Produkte.

Verlangen Sie Ihr persönliches Angebot, wir freuen uns auf Sie!

Hochwertige Baustoffe

Angenommen werden mineralische Bauabfälle wie Betonabbruch, Asphalt / Asphaltaufbruch, Dachziegel und Inertstoffe.  Auch Natursand/Schlemmsand , sauberer Kies, Natursteine sowie Humus nehmen wir entgegen.

Der Schonung unserer natürlichen Kiesressourcen kommt eine immer grössere Bedeutung zu. Die Aufbereitung von mineralischen Bauabfällen ist daher besonders sinnvoll. Mit modernen Brechern und Siebanlagen stellen wir verschiedene Sekundärbaustoffe wie Beton- und Asphaltgranulat her. Ideale Materialien für Hoch-, Tief- und Gartenbauunternehmungen.

Der Name Wüthrich steht für qualitativ einwandfreie Sekundärbaustoffe und für Sand-, Kies- und Natursteinprodukte zu günstigen Preisen. Erfahren Sie mehr zu unseren Produkten oder laden Sie die Preisliste als PDF hinunter.

Öffnungs- und Ladezeiten
2024 / 2025

08.01.2024 – 10.03.2024
07.30 – 11.45 | 13.00 – 17.00 Uhr

11.03.2024 – 06.10.2024
07.00 – 11.45 | 13.00 – 17.15 Uhr

07.10.2024 – 20.12.2024
07.30 – 11.45 | 13.00 – 17.00 Uhr

Jeweils Freitags sind die Deponien ab 16.00 Uhr geschlossen!

Nach telefonischer Absprach verladen wir auch ausserhalb der offiziellen Ladezeiten.


Betriebsferien und Feiertage

Betriebsferien:
20. Dezember 2024 ab 12.00 Uhr bis 05. Januar 2025.
Am Montag 06. Januar 2025 ab 07.30 Uhr sind wir wieder für Sie da.


Besondere Feiertage | Die Wüthrich Kies AG bleibt wie folgt geschlossen:

Gründonnerstag, 06. April 2024
bis 16.15 Uhr geöffnet

Karfreitag, 29. März 2024
geschlossen

Ostermontag, 01. April 2024
geschlossen

Tag der Arbeit, 01. Mai 2024
geschlossen

Mittwoch, 08. Mai 2024
bis 16.15 Uhr geöffnet

Auffahrt, 09. Mai 2024
geschlossen

Freitag (Brücke), 10. Mai 2024
geschlossen

Pfingstmontag, 20. Mai 2024
geschlossen

Bundesfeiertag, 01. August 2024
geschlossen

Freitag (Brücke), 02. August 2024
geschlossen

Aktuelles

In diesem Bereich der Webseite finden Sie News, Nachrichten und aktuelle Meldungen über unsere Firma.


01. März 2024

Ab sofort stehen unsere Preisliste 2024  für Sie zum Download bereit. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Ihre ...
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01. Januar 2018

Ab 01.01.2018 - Kauf der Wüthrich Kies AG durch die Firma M. Schwab AG. Die Firma M. Schwab AG steht ...
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Unternehmen

Flexibel und kundennah

Nur wenige 100 Meter von der Autobahneinfahrt „Grenchen“ der A5 entfernt, ist die Grube ideal gelegen. Das Kleinunternehmen profiliert sich durch Flexibilität, Kundenfreundlichkeit und preiswerte Produkte. Davon profitieren bereits viele Tief- und Hochbauunternehmen sowie Gartenbauer.


2007 Gründung

2007 hat Hans Wüthrich die “Sandgrube” in Arch erworben und die Wüthrich Kies AG gegründet.

2012 Neue Halle

Im Herbst 2012 wurde eine neue Halle mit integrierten Bürocontainer erstellt und in Betrieb genommen. Somit konnten von nun an Maschinen und verschiedene Produkte trocken und vor der Witterung geschützt gelagert werden.


2013 / 2017 Team

Am 1. Februar 2013 trat Silvio Schwab in die Firma ein. Als Maschinist und in der Bedienung unserer Kunden liegen seine Funktionen im Betrieb.

Am 01.01.2017 trat Adrian von Aesch als Betriebsleiter in die Firma ein.

2018 Übernahme

Ab 01.01.2018 wurde die Wüthrich Kies AG durch die Firma M. Schwab AG übernommen, infolge Pensionierung von Firmengründer Hans Wüthrich. Die Firma M. Schwab AG steht für Innovative Lösungen und eine qualitativ hochstehende Arbeitsweise. Zu den Haupttätigkeiten gehören Transporte sowie Schwertransporte, Kies, Deponie, Recycling, ein leistungsstarker Muldenservice, Natursteine und das Getreidesilo.


M. Schwab AG

Für Kieslieferungen ab der Wüthrich Kies AG steht ihnen unser Fuhrpark jederzeit gerne zur Verfügung. Wir liefern ihnen das Material FRANKO zu den gleichen Konditionen wie die Wüthrich Kies AG. Verlangen sie eine baustellenspezifische Transportofferte mit unseren Akkordpreisen.


Mitarbeiter

Unsere qualifizierten Mitarbeiter steht Ihnen jederzeit für Informationen, Auskünfte oder ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Silvio Schwab

Silvio Schwab | Maschinisten Seit dem 01.01.2013 bei Wüthrich Kies AG  ...
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Adrian von Aesch

Adrian von Aesch | Betriebsleiter Seit dem 01.01.2017 bei Wüthrich Kies AG  ...
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Beliebteste Produkte 2020 (m3)

Betongranulat 0-45
Asphaltgranulat 0-22
Ziegelsubstrat
Humus gesiebt
Betongranulat 0-22
Humus

Produkte

Ökologisch sinnvoll, Schonung der Kiesressourcen

Kies ist wertvoll und vor allem nicht endlos verfügbar. Die Ressourcen sollten deshalb geschont und Kiesvorräte so sparsam wie möglich verbraucht werden. Unsere Sekundärbaustoffe sind ökologisch sinnvolle Produkte und ein qualitativ hochwertiger Kiesersatz. Ganz im Sinne der Natur!

Sekundärbaustoffe – ökologisch & sinnvoll.


Unsere Produkte und Leistungen

Angenommen werden mineralische Bauabfälle wie Betonabbruch und Belagsaufbruch, aber auch Natursand/Schlemmsand und sauberer Kies oder Natursteine.

Mit modernen Brechern werden die angelieferten mineralischen Bauabfälle zu Sekundärbaustoffen wie Beton- und Asphaltgranulat verarbeitet. Ideale Materialien für Hoch-, Tief- und Gartenbauunternehmungen.


 

Materialverkauf

Sekundärbaustoffe (Recycling)

  • RC Asphaltgranulatgemisch | 0 – 22/45 mm
  • RC Kiesgemisch A | 0 – 45/90 mm
  • RC Betongranulatgemisch | 0 – 22/45 mm (frostsicher )
  • RC Betongranulatgemisch | 0 – 45/90 mm (frostsicher )
  • Ziegelsubstrat extensiv | 0 – 18 mm
  • Betonblock-Mauerstein 800x800x800 (nur auf Anfrage)
  • Betonblock-Mauerstein 1600x800x800 (nur auf Anfrage)

Primärbaustoffe  

  • Planiekies gebrochen | 0 – 22/45 mm
  • Rundkies zur Wiederverwendung | 8 – 32 mm
  • Splitt 4 – 8 mm
  • Humus
  • Humus gesiebt (Rasenerde) trocken | 0 – 15 mm 
  • Baumgrubensubstrat (nur auf Vorbestellung)
    50% Humus gesiebt, 20% Planiekies, 30% Flachdachsubstrat

Materialannahme

Angelieferte Belagsmaterialien dürfen max. PAK < 250 mg/kg enthalten

  • Ausbauasphalt Schollen oder gefräst
  • dito Zuschlag Schollen > 70 cm. Kantenlänge, dicker 15 cm
  • dito Zuschlag inert
  • Warmbelag
  • Kiesiger Strassenaufbruch sortenrein
  • Beton < 70 cm. Kantenlänge nicht armiert, sauber
  • Beton > 70 cm. Kantenlänge, oder armiert
  • Beton inert
  • Betonelemente < 1to (pro Stück)
  • Betonelemente > 1to (pro Stück)
  • Inertstoffe – Backstein, Keramik, Mischabbruch (kein Holz und Gips)
  • Eternit (nur auf Anfrage)
  • Dachziegel sortenrein
  • Humus Annahme
  • Humus verwurzelt / mit Grasnarben ohne Neophyten zur Wiederaufbereitung

Annahme von kiesigem, sandigem oder humösem Aushub, der teilweise für die Wiederaufbereitung geeignet ist nur auf Anfrage. Lieferung für Kleinmengen bis ca. 4.5 m3 ist auf Anfrage mit Dumper möglich.


Materiallieferung
Wir bieten Dumperlieferungen bis 4.5 m3 an. Preise auf Anfrage. Für grössere Lieferungen bietet die Firma M. Schwab Transporte AG gerne Lösungen an.


Beratung – Spezialmischungen
Am Standort „Sandgruebe“ in Arch und auf Anfrage auch bei Ihnen vor Ort bieten wir eine fundierte Kundenberatung an. Baustoffmischungen für spezielle Anforderungen können wir auf Anfrage für Sie aufbereiten


Verkaufsbedingungen

  • Volumenbestimmung: m3 lose aufgeladen auf Transportmittel gemäss Waagschein
  • Zahlung: 30 Tage netto
  • Preise: exkl. 8.1% MwSt.
  • Grössere Mengen: Preise auf Anfrage

Hinweise

Diese Preisliste verpflichtet nicht zur Produktion und Lagerhaltung der Produkte. Im weiteren verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ladezeiten

Nach telefonischer Absprache verladen wir auch ausserhalb der offiziellen Ladezeiten.

Preise

Preisänderungen vorbehalten | Preise in CHF exklusive Mehrwertsteuer

 

 

 

Kontakt

Unsere Sandgrube liegt an der Solothurnstrasse 61 (T22) ideal zwischen Arch und Leuzigen. Die Autobahnausfahrt „Grenchen“ befindet sich nur wenige 100 Meter von unserem Aufbereitungsplatz entfernt.


Postadresse:
Wüthrich Kies AG
Ringstrasse 6
3296 Arch
Grubenadresse:
Wüthrich Kies AG
Solothurnstrasse 61
3296 Arch
 

Tel Büro: 032 679 39 09
Mobile: 079 372 12 85

 



Wenn Sie Fragen haben oder etwas über unsere Angebote wissen möchten, melden Sie sich bitte einfach bei uns.

Nachfolgend finden Sie  ein Kontaktformular welches Sie für Ihre Anfrage nutzen können. Bitte fülle alle Felder aus. Das macht es einfacher für uns Ihr Anliegen schnellst möglich zu bearbeiten.









Impressionen

Weblinks

Ein gutes Netzwerk unterstützt uns bei den täglichen Herausforderungen. Hier stellen wir Ihnen einige Links unserer Netzwerk-Partner zur Verfügung. Die Verweise und Links auf die Webseiten unserer Netzwerk-Partner liegen jedoch ausserhalb unseres Verantwortungsbereichs.


M. Schwab AG

Zu unseren Haupttätigkeiten gehören Transporte sowie Schwertransporte, Kies, Deponie, Recycling, ein leistungsstarker Muldenservice, Natursteine und das Getreidesilo. Unseren Kunden garantieren ...
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Kieswerk Arch AG

Die Kieswerk Arch AG ist ein modernes Unternehmen in der Seeland Region. Unsere Kies- und Sandprodukte werden in konstant hoher ...
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Jellyfruit

Wirkungsvolle und umfassende Kommunikationslösungen für Unternehmen und Organisationen zu einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis. Jellyfruit Design Agency Paradiesstrasse 3 4573 Lohn-Ammannsegg Schweiz ...
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Datenschutz


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Hinweise


Obwohl die Firma Wüthrich Kies AG viel Zeit und Sorgfalt darauf verwendet, dass die Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung genau sind, übernehmen wir keine Gewährleistung hinsichtlich deren Korrektheit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit. Die auf der Wüthrich Kies AG-Website verbreiteten Informationen können jederzeit und ohne Ankündigung geändert werden.

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© 2019 – 2022


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Impressum


 

Bedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Wüthrich Kies AG

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Vertragsbestandteil zwischen Wüthrich Kies AG (nachfolgend «Lieferant») und dem Besteller. Der Besteller bestätigt, im Besitze der AGB von Wüthrich Kies AG zu sein. Mit der Bestellung akzeptiert der Besteller die AGB’s vorbehaltslos.


1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Aufträge für Lieferungen, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung der AGB durch den Auftraggeber (Besteller) ein. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden vollumfänglich wegbedungen.


2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Lieferant nach Erhalt des Auftrages dessen Annahme schriftlich bestätigt hat. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für die Bestimmung von Umfang und Ausführung der Vertragsleistung.


3. Basispreise und Preiszuschläge
Die Basispreisliste ist integrierender Vertragsbestandteil und wird dem Besteller zusammen mit den AGB’s abgegeben. Für Unternehmungen (Bau und Garten) sowie für öffentlichrechtliche Gemeinwesen und deren Betriebe gelten die Preise und Konditionen der aktuellen Basispreisliste. Für andere Besteller (Nicht-Unternehmer) findet die vorgenannte Basispreisliste unter Hinzurechnung eines Zuschlages Anwendung. Bei nicht voraussehbaren Änderungen der Grundlage der Preisberechnungen (z.B. Teuerung, erhöhte Steuern und Abgaben, Benzinkosten,etc.) hat der Lieferant das Recht, die Preise an diese Änderungen anzupassen. Die Basispreisliste gilt, vorbehältlich anderer Vereinbarungen, bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe einer neuen gültigen Basispreisliste. Offerierte Preise erlangen nur ihre Gültigkeit bei Erteilung des gesamten offerierten Auftragsvolumens. Die Gültigkeit von Offerten ist unter Vorbehalt anderer Vereinbarung auf 6 Monate ab Offertendatum beschränkt.


4. Zahlungsbedingungen
Fakturierte Lieferungen sind netto ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug wird der gesetzliche Verzugszins berechnet. Sämtliche Preise gemäss Basispreisliste verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MWST).


5. Ablieferung und Mängelrüge
Als Ablieferung «franko Baustelle» gilt die Übergabe auf dem Bauplatz. Bei Lieferung «ab Werk» gilt die Bereitstellung des Materials im Werk des Lieferanten. Der Besteller hat bei Ablieferung das bestellte Material unverzüglich hinsichtlich der Angaben auf dem Lieferschein mit der Bestellung sowie auf sichtbare Mängel zu prüfen und bei Mängeln dem Lieferanten sofort Anzeige zu machen, ansonsten das Material vom Besteller mit Ablieferung als vorbehaltlos genehmigt gilt. Allfällige Mängelrügen sind in jedem Fall vor Einbringen und Verarbeiten des Materials anzubringen, damit der Lieferant diese auf ihre Berechtigung hin prüfen kann. Ergeben sich später solche Mängel, so muss die Anzeige sofort nach deren Entdeckung erfolgen, widrigenfalls die Sache auch rücksichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt. Betrifft die Mängelrüge des Bestellers die Qualität des gelieferten Materials und ist eine sofortige Überprüfung desselben nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet.

Der Besteller hat dem Lieferanten Gelegenheit zur Teilnahme an der Probeentnahme zu geben und hat diesen unaufgefordert dazu einzuladen. Sofern die Probeentnahme nicht unmittelbar nach Lieferung und nach den anwendbaren Normvorschriften erfolgt ist, fallen die Mängelrechte des Bestellers ohne weiteres dahin. Die Probe ist an eine von beiden Parteien anerkannte Prüfstelle einzureichen. Genügt die erste Probeentnahme nicht, so ist eine weitere Probe bei gleicher Vorgehensweise zu entnehmend. Die Prüfungskosten des beanstandeten Materials sind vollumfänglich vom Besteller zu tragen, sofern nicht ein vom Lieferanten zu verantwortender Mangel des Materials feststeht.


6. Gewährleistung und Haftung für Mängel
Der Lieferant haftet dem Besteller für die Mängelfreiheit sowie für die zugesicherten Eigenschaften des Materials gemäss Auftragsbestätigung. Die Qualität von Lieferung und Material richtet sich nach den für diese Gewerbe einschlägigen Richtlinien (VSS-Norm 670 103b-NA betreffend Gesteinskörnung). Die vorgenannten Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn der Besteller die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und sachlich begründet hat. Erweist sich die Lieferung als mangelhaft, hat der Besteller dem Lieferanten zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Verzichtet der Lieferant auf sein Nachbesserungsrecht, kann der Besteller Minderung des Lieferpreises hinsichtlich der mangelhaften Lieferung verlangen. Der Lieferant haftet keinesfalls für die ungeeignete Verwendung durch den Besteller von auftragskonform geliefertem Material. Die Gewährleistung wegen Mängel der Lieferung verjährt mit Ablauf eines Jahres nach Ablieferung (Datum Lieferschein). Der Lieferant haftet nur für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall ist die Schadenersatzpflicht für Folgeschäden und mittelbare Schäden ausgeschlossen; darunter werden insbesondere entgangener Gewinn, Schäden durch Betriebsunterbrechung oder Ansprüche Dritter verstanden. Die allfällige Schadenersatzpflicht des Lieferanten ist immer auf die Höhe des ihm vertraglich zustehenden Entgeltes für den entsprechenden Auftrag beschränkt. Die Haftung für Hilfspersonen wird wegbedungen.


7. Sand und Kies, Recyclingbaustoffe
Die Massangaben in m3 beziehen sich auf 1 m3 Schüttvolumen Kies resp. Sand oder Recyclingbaustoffe. Für Schüttegewichte und Liefermenge sind die Messungen im Werk (nicht auf Baustelle) verbindlich.


8. Wägerichtlinien
Für Wägungen des Transportgutes ist der Waagschein an der Ladeoder Abladestelle massgeblich. Wird mit einer Waage geladen, die das Gewicht in m3 umrechnet, sind die Angaben des Lieferscheins massgeblich. Erfolgt die Lieferung ohne Wägung, wird der effektive Brückeninhalt auf den nächsten halben m3 abgerundet. Zum Beispiel: Ein Fahrzeug mit einem Brückeninhalt von 12.3 m3 wird mit 12.0 m3 berechnet.


9. Bauhandwerkerpfandrecht
Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferung, unabhängig von der der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Der Lieferant behält sich das Recht der Teilfakturierung vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht, fällige Zahlungen für die übrige Lieferung zurückzuhalten. Für fällige Zahlungen behält sich der Lieferant das Recht zur Eintragung eines Bauhandwerkerpafandrechts vor.


10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Lieferanten. Die Rechtsbeziehungen mit dem Lieferanten unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Arch, im Januar 2021